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Erbschaftsberatung

Eine Erbschaftsberatung schafft Klarheit über Möglichkeiten zur Vererbung und Absicherung der Liebsten nach dem Todesfall. Als Anwalt für Erbrecht in St. Gallen beraten, unterstützen und vertreten wir Sie umfassend in diesem Bereich.

Erstgespräch kostenlos

Gemeinsam ermitteln wir Ihren Handlungsbedarf.

erbschaftsberatung

NACHLASS FOKUS

Wissenswertes rund um das Thema Erbrecht

DAS ZEICHNET UNS AUS:

unabhängig

diskret

vertrauensvoll

spezialisiert

WARUM NACHLASSPLANUNG?

Eigenverantwortung übernehmen

Es gibt verschiedene Beweggründe, sich rechtzeitig um das zu kümmern, was man einmal hinterlässt. Dies können Ereignisse im Leben oder spezielle Wünsche sein. Das zentrale Element dabei ist, dass man Eigenverantwortung übernehmen und selbst gestalten möchte.

WENN SIE SICH AKTIV DARUM KÜMMERN, KÖNNEN SIE ÜBER EINEN GROSSEN TEIL IHRES NACHLASSES NACH IHREN WÜNSCHEN VERFÜGEN.

FÜR WEN IST ES WICHTIG?

Wer braucht einen Erbrechtsanwalt?

Unsere Erfahrung zeigt, dass die gesetzliche Regelung – sie kommt zur Anwendung, wenn man nichts selbst bestimmt – selten die Situation abbildet, die gewünscht ist.

In den allermeisten Fällen ist eine frühzeitige Nachlassplanung und Nachlassberatung in Zusammenarbeit mit einem Erbrechtsanwalt sinnvoll. Folgende Überlegungen können ausschlaggebend für eine eigene Regelung sein:

  • Ich möchte meine Partnerin finanziell so weit wie möglich absichern.

  • Unsere Kinder sollen erst erben, wenn wir beide verstorben sind.

  • Ich möchte selbst bestimmen, wer in welcher Art für mich handelt, wenn ich urteilsunfähig bin.

  • Wir haben keine Nachkommen.

  • Ich möchte in einem medizinischen Notfall nur lebenserhaltende Massnahmen erhalten, wenn die Aussicht auf eine Heilung realistisch ist.

  • Wir möchten unseren Patenkindern bei unserem Tod etwas vererben.

  • Unser Vermögen soll nicht an unsere gesetzlichen Erben fallen.

  • Meine Erbteilung soll ein unabhängiger Willensvollstrecker durchführen.

  • Ich habe konkrete Wünsche, wie ich mein Vermögen weitergeben möchte.

WAS SIND DIE GRÜNDE?

Meistbegünstigung – wenn ich meine Partnerin bzw. meinen Partner finanziell absichern möchte

Die Mehrheit unserer Kunden hat sehr klare Vorstellungen, was sie mit ihrer Nachlassplanung erreichen möchte. Das Ziel ist mehrheitlich die finanzielle Absicherung der Ehefrau / des Ehemanns oder des überlebenden Partners, wenn eine / einer der beiden verstirbt. Dieses Ziel ist absolut verständlich, geht es hierbei direkt um die finanzielle Absicherung des Überlebenden bis an ihr bzw. sein Lebensende durch das Prinzip der Meistbegünstigung.

Meistbeguenstigung

Zusätzlich zur gesetzlichen Regelung, die gilt, wenn man nichts regelt, kann man mit wenigen Schritten sehr viel erreichen und einander absichern. Vom einfachen Testament bis hin zum Erbverzicht der Kinder ist sehr viel möglich. Die Auswahl des richtigen Instruments hängt ab von der Ausgangslage und den Wünschen unserer Kunden. Als Ihr Anwalt und Notar im Bereich Erbschaft und Nachlass zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, um Ihre Wünsche bestmöglich umzusetzen.

Die Erstellung eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung sollte immer in Betracht gezogen werden.

Daneben gibt es Ereignisse im Leben (Meilensteine), bei welchen eine Analyse der erbrechtlichen

Situation sehr empfehlenswert ist. Dazu gehören:

Meilensteine

WAS BIETEN WIR AN?

Unsere Dienstleistungen

Wir sind ein vertrauensvoller und spezialisierter Partner und bieten unseren Kunden eine Erbschaftsberatung in verschiedenen Themengebieten an:

Systematische Beratung zum Erbrecht durch einen Anwalt

In persönlichen Gesprächen analysieren wir, als Ihr Erbrecht Anwalt, zusammen Ihre güter- und erbrechtliche Situation und erarbeiten die Lösungen, die für Ihre Ziele und Wünsche passend sind.

01

Erwachsenenschutzrecht (Vorsorgeauftrag)

Mit dem Vorsorgeauftrag regelt man selbstbestimmt, wer bei Eintritt einer vorübergehenden oder endgültigen Urteilsunfähigkeit (beispielsweise nach einem Unfall oder infolge einer Demenz) anstelle eines ansonsten von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingesetzten Beistands in einzelnen oder allen Bereichen Entscheidungen treffen soll.

02

Ob im Alter oder auch in jüngeren Jahren, das Zusammenleben ohne Heirat ist eine oft gewählte Form. Es empfiehlt sich, im Rahmen einer vorhergehenden Beratung, gewisse Punkte verbindlich zu regeln, damit eine mögliche Auflösung des Konkubinats sowie erbrechtliche Fragen einfacher abgewickelt werden können.

03

Testament / Erbvertrag

Das zentrale Element einer Nachlassplanung ist die sogenannte Verfügung von Todes wegen, also das Testament oder der Erbvertrag. Da es unzählige Möglichkeiten gibt, abweichend von der oder zusätzlich zur gesetzlichen Regelung die eigenen Wünsche umzusetzen, ist eine Prüfung der Situation und die konkrete Regelung unabdingbar.

04

Ehevertrag

Auch ehevertraglich kann man im Hinblick auf den Nachlass einige Optimierungen vornehmen, indem man beispielsweise den Güterstand ändert oder innerhalb des Güterstandes die finanziellen Folgen der Auflösung der Ehe durch einen Todesfall anpasst.

05

Wenn man die eigenen Erben nicht mit der Teilung des Nachlasses belasten möchte, diese höchstwahrscheinlich zerstritten sein werden, die Verhältnisse komplex sind oder man keine direkten Nachkommen hat, kann man testamentarisch einen Willensvollstrecker einsetzen, der die Teilung in Absprache mit den Erben vorbereitet. Als Spezialisten übernehmen wir gerne solche Mandate.

06

Erbenvertretung

Ist kein Willensvollstrecker eingesetzt und möchten oder können die Erben gewisse Arbeiten nicht selber übernehmen, stehen wir für eine punktuelle oder umfassende Unterstützung selbstverständlich zur Verfügung.

07

Je klarer die Patientenverfügung formuliert ist und je konkreter sie die eigene aktuelle Situation abbildet, desto weniger Schwierigkeiten ergeben sich bei der Auslegung durch die Vertrauensperson und das medizinische Behandlungsteam. Wir unterstützen Sie dabei.

08

Vielen Personen ist es wichtig, im Hinblick auf ihr Ableben gewisse Informationen (zum Beispiel Passwörter, Bankverbindungen, Versicherungen, Liegenschaften) und Anweisungen (beispielsweise wer wird informiert, Gestaltung der Todesanzeige und der Abdankung) an die Hinterbliebenen zusammenzustellen.

09

Haben Sie allgemeine Fragen oder benötigen eine Beratung im Bereich des Erbrechts durch einen Notar oder Rechtsanwalt, helfen wir Ihnen gerne, diese Unsicherheiten zu klären. Auch für Vorträge und Referate stehen wir gerne zur Verfügung.

ZEITRAHMEN

Wie lange dauert eine Erbrecht-Beratung?

Der Zeitrahmen der Erbrecht-Beratung hängt in erster Linie von der Komplexität ab. Wir rechnen mit zwei bis drei Besprechungsterminen, dazu kommt je nach Resultat die Unterstützung bei der konkreten Umsetzung (z.B. Beurkundung durch den Notar für Erbschaftsangelegenheiten).

KOSTEN

Wie viel kostet eine Erbrecht-Beratung?

Zu Beginn unserer Zusammenarbeit bestimmen wir zusammen mit den Kunden den Stundensatz, zu welchem wir unsere Arbeit abrechnen und geben Ihnen gerne eine Einschätzung der ungefähren Kosten oder vereinbaren zusammen ein Kostendach. Das Erstgespräch ist kostenlos. 

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